AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Rechnungslegungen der MWM Frästechnik GmbH.
2. Angebote
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Preise haben eine Gültigkeit von 6 Wochen und gelten nur für die angegebenen Losgrössen. Verträge kommen nur auf Grund einer Auftragsbestätigung zustande. Spätere Abweichungen bedürfen der Schriftform in Preis und Termin.
3. Aufträge
Aufträge werden erst nach Prüfung und schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
4. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, falls nicht anders vereinbart. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, Änderungen während der Fertigung werden gesondert berechnet und bedürfen der Schriftform. Alle Angebotspreise verstehen sich Netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Kalendertagen ohne Abzug zu überweisen und sind nicht verrechenbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes durch uns gegenüber dem Käufer bleibt hiervon unberührt.
6. Lieferungen/ Liefertermine
Lieferungen über Speditionen und Paketdienste erfolgen stets unfrei. Werden wir an der Lieferung behindert durch höhere Gewalt sind wir für die Dauer dieser Umstände von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lohnarbeiten, wo Beistellungen des Kunden erforderlich sind, die nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäss angeliefert sind, erlischt unsere Lieferverpflichtung. Eine Neueinordnung bedarf der Schriftform.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über.
8. Gewährleistung
Wir verpflichten unsere Kunden zu einer Wareneingangsprüfung. Reklamationen, die länger als 14 Kalendertage nach Liefereingang beim Kunden verblieben sind, können nicht anerkannt werden. Mängel, die nicht erkennbar waren, sind davon ausgeschlossen. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Lieferung bzw. Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer schriftlichen Mitteilung des Käufers, dass unsere Lieferungen bzw. Leistungen nicht der Gewährleistung entsprechen, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während die Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl und/oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Regelungen enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Lieferung bzw. Leistung und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder durch Fahrlässigkeit wesentliche Hauptleistungspflichten verletzt worden sind. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware geht mit Bezahlung der Rechnung an den Kunden über. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Firma MWM Frästechnik GmbH berechtigt, die Ware zurückzufordern bzw. zurückzuholen.
10.1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets in unserm Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Besteller ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltswaren im regelmässigen Geschäftsverkehr berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Besteller den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung an uns auf seine Kunden übergeht. Von einer Pfändung der Ware oder jeder anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Veräussert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräusserung bzw. Verkauf entstehende Forderung gegen seine Abnehmer an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung bis auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Tritt eine Übersicherung unserer Forderung aufgrund vorstehender Bedingungen mehr als 20% ein, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl zur Rückübertragung verpflichtet.
10.2. Der Besteller tritt zur weiteren Sicherung unserer gesamten Forderungen seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm - gleich aus welchem Rechtsgrunde - gegen die Firma MWM Frästechnik GmbH zustehen, schon hiermit an uns ab und ermächtigt uns zur Einziehung und anschliessender Verrechnung, solange und soweit unsererseits Forderungen gegen den Besteller und diesem zugehörigen Firmen bestehen.
11. Gewerbliche Schutzrechte
Wir haften nicht für Rechtsverletzungen von Lieferungen/Leistungen, die auf der Grundlage von Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben des Käufers erbracht werden.
12. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Gerichtsstand: Freiburg i. Br. 14. Sonstiges Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.